III. Für mehr direkte Demokratie, Bürgerrechte und Datenschutz

Bürgerbeteiligung stärken – mehr direkte Demokratie für unsere Bürger

Die AfD setzt sich für mehr direkte Demokratie in Deutschland ein. Auch die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg soll wesentlich weiter ausgebaut werden. Entsprechend unterstützen wir Ansätze, Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide auf Länder- und Kommunalebene zu senken und so eine größere Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.

Baden-Württemberg hatte hier im Ländervergleich bislang hohe Defizite aufzuweisen, deshalb sind weitere Maßnahmen zur Senkung von Quoren und zur umfassenden Förderung der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg notwendig.

Im Weiteren muss sich das Land Baden-Württemberg wirkungsvoll dafür einsetzen, dass Volksbegehren, Volksentscheide und weitere Instrumente der direkten Demokratie auch auf Bundesebene eingeführt werden.

Das Demonstrationsrecht garantieren

Die AfD fordert, allen Bestrebungen nach Einschränkung des Demonstrationsrechts klar und deutlich entgegenzutreten. Behinderungen von Demonstrationen sind als Straftatbestand auch tatsächlich zu verfolgen. Bereits der Angriff auf die Polizei ist als Straftat zu ahnden.

Das Demonstrationsrecht ist ein elementares Rechtsgut. Nur bei Demonstrationen, die sich gegen das Grundgesetz, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit und Unabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland richten, sind Verbote notwendig. Demonstrationsverbote der Ordnungsbehörden werden zwar in der Regel von Verwaltungsgerichten aufgehoben, jedoch wird in der Folge dieses Demonstrationsrecht wieder über polizeiliche Anordnungen eingeschränkt. Auch bei genehmigten Veranstaltungen wird sehr oft das Demonstrationsrecht mit dem Verweis auf polizeilichen Notstand eingeschränkt. Zuweilen erhalten Gruppen und Organisationen außerdem zu viel Freiraum, um gewalttätig gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorzugehen. Der Staat als Hüter des Rechts ist zu oft nicht in der Lage oder willens zu garantieren, dass alle Bürger ihre demokratischen Rechte, insbesondere die der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, auch tatsächlich wahrnehmen können. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass der bloße Angriff auf die Polizei derzeit nicht strafbar ist. Die Standesvertretungen der Polizei fordern daher die Sanktion des Angriffs in einem neuen § 115 StGB. Die AfD unterstützt diese Forderung.

Rundfunkgesetzgebung reformieren – Pflichtbeiträge abschaffen

Die Rundfunkgesetzgebung ist dringend zu reformieren. Die jetzigen Pflichtbeiträge haben den Charakter einer Steuer, der zugrundeliegende Rundfunkstaatsvertrag ist deswegen zu kündigen. Stattdessen soll die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks entweder aus dem allgemeinen Haushalt des Bundes oder einer zugangsgebundenen Nutzergebühr erfolgen. Auf Werbung im öffentlichen Rundfunk soll in Zukunft verzichtet werden.

Aufgrund des Einflusses neuer Kommunikationsformen befindet sich der Rundfunk, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeformt wurde, in einem sich beschleunigenden Veränderungs- wenn nicht gar Auflösungsprozess. Seine Regulierung, die ihm die Anpassung an die Medienwirklichkeit erschwert, beruht auf einem Verfassungsverständnis, das zunehmend den Bezug zur tatsächlichen Situation verliert. Die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen sind einem Modell der gelenkten Demokratie   als   Herrschaftsinstrument   verhaftet.   Die   AfD   will   zur   Vermeidung korruptionsanfälliger Strukturen bei politischen Verantwortlichen und Entscheidungsträgern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, endlich die geforderte Staatsferne herstellen.

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) reformieren

Eine Landesbauordnung muss den Bedürfnissen der Bauherren und Bürger Rechnung tragen und nicht den Wohnungsbau verhindern.

Durch immer neue und teilweise absurde Vorgaben – z.B. erneuerbare Heizenergie, überdachte Fahrradstellplätze, Begrünung von Fassaden – wird der Wohnungsbau verteuert oder behindert. Wir fordern das Recht der Bürger ein, selbst über ihre Belange entscheiden zu können. Eigenverantwortung führt zu informierten Bürgern. Informierte Bürger treffen die für sie richtigen Entscheidungen.

Keine Verschärfung des Waffenrechts

Die AfD fordert, das Waffenrecht im Wesentlichen in seiner derzeitigen Form zu belassen. Das Bedürfnisprinzip für den legalen Waffenbesitz hat sich bewährt. Wir stehen zum Schießsport in der derzeitigen Form. Die Jagdausübung darf nicht behindert werden.

Unser Waffengesetz ist eines der strengsten weltweit. Weitere Verschärfungen gingen zu Lasten der legalen Waffenbesitzer, der Sportschützen und Jäger. Ein Beleg dafür, dass noch mehr Restriktionen zu mehr Sicherheit führen, liegt nicht vor. Wir sind gegen kostenpflichtige Kontrollen, zentrale Waffenlagerung in Schützenhäusern und gegen Waffensteuern als Mittel der Einschränkung des legalen Waffenbesitzes. Bestehende Unklarheiten im Waffengesetz sind zu reformieren. Gegen illegalen Waffenhandel und illegalen Waffenbesitz ist konsequent vorzugehen.

Anbietervielfalt beim Internetzugang gewährleisten

Die AfD lehnt Vectoring und die damit einhergehende Re-Monopolisierung des Internetzugangs ab. Die AfD fordert den Ausbau von Glasfaseranschlüssen unter Beibehaltung marktwirtschaftlicher Strukturen.

Noch kann jeder Bürger seinen Internetzugangsanbieter auswählen. Mit Vectoring ist es möglich, die Datenrate auf den bestehenden Kupferkabeln zu erhöhen. Technisch bedingt führt dies aber zur Monopolstellung eines Anbieters. Eine weitere Konsequenz des Vectoring wird ein verzögerter oder gar ausbleibender Glasfaserausbau sein.

Nutzerdiskriminierung im Internet vermeiden – Netzneutralität wahren

Die AfD ist dafür, allen Nutzern Daten mit gleicher Übertragungspriorität zur Verfügung zu stellen. Eine Diskriminierung, z.B. über Bezahlmodelle für bestimmte Inhalte, lehnen wir ab.

Die AfD betrachtet auch die Netzneutralität als wesentliches Bürgerrecht. Nur diese Netzneutralität ermöglichte das dynamische Entstehen des Internets zu der heute bekannten Form. Unnütze Regulierung und Einschränkungen werden die Fortentwicklung des Internets behindern oder Einzelinteressen unterwerfen.

Datenschutz garantieren 

Cyberkriminalität effektiver bekämpfen

Die AfD sieht in der Kriminalität im Internet eine der größten Gefahren für die innere Sicherheit unseres Landes überhaupt. Prävention und Bekämpfung dieser ständigen Bedrohung erfordern hochqualifiziertes Personal, wofür ausreichend Stellen mit attraktiver Dotierung und notwendiger Sachmittelausstattung und Kooperationsvoraussetzungen mit der Wirtschaft geschaffen werden müssen.

In einer durchgehend vernetzten Welt sind hochsensible Daten und technische Anlagen permanent in Gefahr. Das gilt für die persönlichen Daten der Bürger gleichermaßen wie für das weltweit begehrte Fachwissen unserer baden-württembergischen Betriebe. Wir können es uns nicht länger leisten, der Bedrohung durch Cyberkriminalität so zu begegnen, als wäre sie nur eine nachrangige Kriminalitätsform. Hier sind national und international abgestimmte Standards erforderlich. Die persönlichen Daten bestimmen unsere Identität mit. Die Wahrung von Know-how ist essentiell für unsere Wirtschaft und damit für unseren Wohlstand. Eine effiziente Bekämpfung der Cyberkriminalität stärkt damit in grundlegender Form unsere Zukunft.

Sensible Daten besser schützen

Die AfD steht für den bestmöglichen Schutz sowohl vor staatlichen Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch vor Cyber-Attacken durch fremde Staaten oder Kriminelle.

Der Staat muss allgemein verbindliche Sicherheitsstandards vorgeben, um Angriffen auf Infrastruktur, Industriebetriebe, Behörden aber auch Privatpersonen von außen wirksam entgegentreten zu können. Der gesamtwirtschaftliche Schaden durch Industriespionage erreicht Milliardenbeträge. Angriffe auf die Integrität und Sicherheit von Datensystemen sowie deren Missbrauch bergen ein hohes Gefahrenpotenzial. Die wirkungsvolle Bekämpfung erfordert die Kooperation mit den Spezialisten aus Wirtschaft, Polizei, Telekommunikationsunternehmen und aus der Forschung. Der Staat darf auf die Daten seiner Bürger nur zugreifen, wenn es um den Erhalt von Freiheit und Sicherheit geht und selbst dann nur unter Richtervorbehalt sowie unter strengster Beachtung  des Verhältnismäßigkeitsgebots.

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