XII. Für ein starkes und finanzierbares Gesundheitssystem

Die Gesundheitspolitik in Deutschland steht angesichts der demographischen Entwicklungen vor großen Herausforderungen. Zweifellos verfügen wir noch immer über eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt. Dennoch sind die Krisensymptome nicht zu übersehen, die sich, für jeden einzelnen spürbar, als steigende Krankenkassenbeiträge und Leistungseinschränkungen bemerkbar machen.

Die statistische Alterung der Gesellschaft und der medizinisch-technische Fortschritt werden Gesundheitsleistungen weiter verteuern. Zuschüsse aus dem allgemeinen Haushalt in die Krankenversicherung werden unausbleiblich sein, und sei es nur in der Form, dass die Krankenversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet und bestimmte Leistungen aus anderen Haushaltsbudgets bestritten werden. Doch die Umverteilung von Ausgaben führt nicht automatisch zu Einsparungen.

Vor diesem Hintergrund gilt es, sowohl die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems unter erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten als auch die vorhandenen Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Die Prävention von Krankheiten wird künftig zur Kostenvermeidung und zur Steigerung der allgemeinen Gesundheit eine wesentlich wichtigere Rolle spielen müssen als heute. Dabei gilt es, ein System von Präventionsanreizen zu schaffen, das ohne ideologische Gängelung auskommt und die Freiheit der Bürger nicht einschränkt.

Hygiene in Krankenhäusern verbessern

Die AfD setzt sich für eine deutliche Erhöhung der Hygienestandards im medizinischen Bereich ein, um dem Missstand der hohen Infektionsrate durch sogenannte Krankenhauskeime endlich wirksam zu begegnen.

Hygienemängel in Krankenhäusern sind die Hauptursache für die hohe Anzahl von Infektionstoten. Wir fordern deshalb, den Krankenhäusern genauere Vorgaben zur Hygiene und für die Kontrolle von deren Einhaltung zu machen und dies regelmäßig durch Gesundheitsämter kontrollieren zu lassen. Wichtig dafür sind vor allem die Händedesinfektion des Personals und die dafür notwendige Zeit. Die AfD schlägt hierzu die Übernahme eines wie in den Niederlanden funktionierenden Hygieneregimes vor.

Prävention im Gesundheitsbereich stärken

Die AfD setzt bei der Gesundheitsversorgung auf ein ausgewogenes Verhältnis von Selbstverantwortung und Lenkung.

Schon in den Kindergärten und Schulen soll über gesundheitliche Gefahren einer ungesunden Lebensführung aufgeklärt werden. Hierzu sind die Themen Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Sport verstärkt zu unterrichten. Wir dürfen diese Themen nicht weiter ausblenden und nicht erst angehen, wenn es für eine vernünftige Prävention schon zu spät ist. Nur durch einen signifikanten Ausbau der Präventionsmaßnahmen wird es gelingen, die explodierenden Kosten im Gesundheitssektor einzudämmen.

Die Leistungsfähigkeit der stationären Versorgung erhalten

Das im Jahre 2002 eingeführte DRG-Fallpauschalensystem ist nicht in der Lage, eine stabile Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser auszugestalten. Es muss in seiner Gesamtheit auf den Prüfstand. Eine Rückkehr zu individuell vereinbarten Krankenhausbudgets darf nicht ausgeschlossen werden.

Die „Krankenhausstrukturreform 2015“ führt der Öffentlichkeit die prekäre Lage der stationären Versorgung vor Augen, treibt sie doch Betriebsleitungen und Beschäftigte der Krankenhäuser einvernehmlich auf die Straße. Hauptkritikpunkt dabei sind die im „DRG- Fallpauschalensystem“ der Krankenhäuser völlig unzulänglich finanzierten Personalkosten. Aufgrund dieser Deckungslücke sehen sich viele Krankenhäuser gezwungen, Personalstellen,

insbesondere bei der Pflege, einzusparen, was zu einer kaum mehr hinnehmbaren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt und mittelbar zum „Pflegenotstand“ beiträgt. Darüber hinaus hat sich im Land Baden-Württemberg ein „Investitionsstau“ von mehreren Hundert Millionen Euro angesammelt. Er muss sukzessive abgebaut werden, um die dringend notwendige Sanierung der Krankenhausinfrastruktur voranzubringen.

Mehr Sport in Schulen anbieten

Die Zahl der Kinder mit Bewegungsmangel und Übergewicht nimmt leider immer weiter zu. Dem müssen wir entgegen wirken.

Die AfD fordert daher bereits ab der Grundschule mindestens drei Stunden Schulsport pro Woche. Außerdem müssen Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen nachhaltig gefördert werden, damit Kinder motiviert werden, sich auch in ihrer Freizeit sportlich zu betätigen. Der Schulsport darf durch die Belegung von Sporthallen mit Asylbewerbern nicht eingeschränkt werden.

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen

Die Ausdünnung des ländlichen Raumes durch Abwanderung junger Menschen, insbesondere Familien, kann nur durch ein Bündel verschiedenster Maßnahmen reduziert werden. Die medizinische Versorgung durch Ärzte, Apotheken und Pflegedienste gehört dabei zu den wesentlichen Voraussetzungen, die dort ansässigen Einwohner zum Verbleib in ihrer angestammten Heimat zu bewegen.

In den betroffenen Gebieten könnte die Attraktivität einer ärztlichen Praxis durch infrastrukturelle Förderung (Darlehen, Praxisausstattung) als auch durch eine Anpassung des ärztlichen Vergütungssystems gefördert werden.   Wo dies nicht möglich ist, können MVZ (Medizinische Versorgungszentren) die ärztliche Betreuung sicherstellen. Auch die Notfallambulanzen der ländlichen Krankenhäuser sind unverzichtbar, diese müssen jedoch ausreichend finanziert werden, wie bereits die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft seit langem fordert. Weiterhin sollten zusätzliche Studienplätze für Bewerber bereitgestellt werden, die sich zu einer späteren Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten.

Die Finanzierung von Rehabilitationseinrichtungen auf Länderebene einheitlich regeln

Nach Auffassung der AfD sollten die Vergütungen in Rehabilitationseinrichtungen zukünftig nicht mehr zwischen den Kostenträgern und den einzelnen Kliniken verhandelt werden, sondern nach einheitlichen Kriterien zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Rehabilitationseinrichtungen (in der Regel die Krankenhausgesellschaft eines Bundeslandes). Die Vorschriften des SGB V und SGB IX wären entsprechend anzupassen.

Im Gegensatz zum Krankenhausbereich ist die Vergütung der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen und -kliniken nicht gesetzlich geregelt. Die Vereinbarung der Vergütung (ambulante Entgelte und stationäre Tagessätze) erfolgt deshalb direkt zwischen den Landesverbänden der Kostenträger und den einzelnen Rehabilitationseinrichtungen. Dies führt zu einer vergleichsweise schwachen Verhandlungsposition der Einrichtungen, die noch dadurch erschwert wird, dass die Patientenströme von den Kostenträgern gezielt und nahezu ausschließlich nach der Höhe der Vergütungen und viel zu häufig in eigene Einrichtungen gesteuert werden.

Das deutsch-türkische Gesundheitsabkommen kündigen und neu verhandeln

Das Gesundheitsabkommen benachteiligt einheimische Krankenversicherte und ist unverzüglich zu kündigen und auf der Basis der Gleichstellung deutscher und türkischer Versicherter neu zu verhandeln.

Das deutsch-türkische Gesundheitsabkommen aus dem Jahr 1964 regelt die Rechtsstellung türkischer oder deutscher Staatsbürger im jeweils anderen Land. In der Krankenversicherung führen die dort enthaltenen Regelungen zu einer weithin unbekannten, eindeutigen Besserstellung türkischer Staatsangehöriger gegenüber deutschen Staatsangehörigen zu Lasten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Dies betrifft insbesondere die im deutschen Recht nicht vorgesehene Mitversicherung von Eltern in der Familienversicherung.

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